Rechtliches
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand: 04.10.2026
§ 1 Geltungsbereich, Vertragspartner, Begriffe
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen dir und Optenas (Felix Burkert, Cosimastr. 121, 81925 München, info@optenas.de, im Folgenden „wir“ oder „Optenas“) über Coaching-Leistungen und über die Lifestyle-Analyse.
(2) Unsere Angebote richten sich ausschließlich an Verbraucherinnen und Verbraucher im Sinne des § 13 BGB. Abweichende oder ergänzende Bedingungen werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, wir stimmen ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu.
(3) In diesen Bedingungen bezeichnet:
- Coaching-Paket eines der Abonnements Basis, Plus oder Premium;
- Lifestyle-Analyse die standardisierte Analyse aus vier Modulen einschließlich Analysebericht;
- Eingangsanalyse die Lifestyle-Analyse zu Beginn eines Coaching-Pakets;
- Re-Analyse jede weitere Lifestyle-Analyse im Verlauf des Coachings;
- Einzelleistung die Lifestyle-Analyse ohne Coaching-Paket;
- Abrechnungsperiode den Zeitraum von einem Monat, der mit dem Tag der Buchung beginnt (§ 14);
- Werktage Montag bis Freitag mit Ausnahme der gesetzlichen Feiertage in Bayern.
(4) Vertragssprache ist Deutsch. Wir speichern den Vertragstext und senden ihn dir zusammen mit diesen Bedingungen nach Vertragsschluss per E-Mail zu. Über unsere Website ist er für dich nicht abrufbar.
§ 2 Kostenloses Erstgespräch
(1) Vor einer Buchung kannst du ein kostenloses Erstgespräch von etwa 30 Minuten vereinbaren. Es dient dem gegenseitigen Kennenlernen und der Klärung, ob unser Angebot für dich passt.
(2) Das Erstgespräch begründet keinen Vertrag über unsere Coaching-Leistungen und keine Verpflichtung, einen solchen Vertrag zu schließen. Es ist keine medizinische oder therapeutische Beratung.
(3) Du kannst das Erstgespräch jederzeit absagen oder über das Buchungswerkzeug verlegen. Eine kurze Nachricht genügt.
(4) Nichterscheinen. Erscheinst du nicht innerhalb von zehn Minuten nach dem vereinbarten Beginn, entfällt das Erstgespräch. Ein Anspruch auf einen Ersatztermin besteht nicht.
(5) Ausfall aus unserem Bereich. Erscheinen wir nicht innerhalb von zehn Minuten nach dem vereinbarten Beginn, hast du Anspruch auf einen Ersatztermin.
(6) Absage durch uns. Wir können einen vereinbarten Termin jederzeit vor seinem Beginn in Textform absagen, insbesondere per E-Mail oder Textnachricht. Ein Anspruch auf einen Ersatztermin besteht in diesem Fall nicht.
§ 3 Vertragsschluss
(1) Die Darstellung unserer Leistungen auf der Website ist kein bindendes Angebot, sondern eine Aufforderung an dich, ein Angebot abzugeben.
(2) Mit dem Absenden des Bestellformulars über die Schaltfläche „zahlungspflichtig bestellen“ gibst du ein verbindliches Angebot ab. Zuvor kannst du deine Eingaben prüfen und korrigieren.
(3) Der Vertrag kommt zustande, wenn wir dir die Annahme in Textform bestätigen oder mit der Leistung beginnen. Eine automatische Eingangsbestätigung ist noch keine Annahme.
(4) Der Vertragsschluss setzt voraus, dass du volljährig und unbeschränkt geschäftsfähig bist (§ 24).
§ 4 Leistungen und Ablauf
(1) Wir erbringen ein Coaching für Gesundheit, sportliche Leistungsfähigkeit und Longevity auf Grundlage einer standardisierten Lifestyle-Analyse. Welche Leistungen dein Paket im Einzelnen enthält, ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung auf unserer Verkaufsseite in der bei Vertragsschluss geltenden Fassung.
(2) Das Coaching umfasst mehrere eigenständige Bereiche, insbesondere Training und Belastungssteuerung, Ernährung, Schlaf, Stressregulation, Regeneration und Alltagsgewohnheiten. Kein einzelner dieser Bereiche ist für sich genommen die Hauptleistung.
(3) Zu jedem Coaching-Paket gehört eine Eingangsanalyse. Sie ist in jedem Paket verbindlicher Bestandteil der Leistung, weil unsere Empfehlungen auf ihren Ergebnissen aufbauen. Ob die Eingangsanalyse im Paketpreis enthalten, vergünstigt oder gesondert zu bezahlen ist, ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung. Re-Analysen im weiteren Verlauf sind freiwillig; in deinem Paket enthaltene oder vergünstigte Re-Analysen beziehen sich auf den jeweiligen Zeitraum und verfallen mit dessen Ablauf, ohne dass eine Erstattung erfolgt.
(4) Der Ablauf nach Vertragsschluss ist regelmäßig folgender:
- a) Du erhältst per E-Mail einen Link zur Terminbuchung für ein Onboarding-Gespräch. Es findet als Online-Termin statt, üblicherweise ein bis fünf Werktage nach der Buchung. Darin besprechen wir den Ablauf der Lifestyle-Analyse und deine Ziele.
- b) Vor Beginn der Eingangsanalyse führen wir das Sicherheits-Screening nach § 10 durch.
- c) Wir versenden das Mess-Paket innerhalb von ein bis drei Werktagen nach der Buchung; die Zustellung erfolgt über einen Postdienstleister.
- d) Du führst die Analyse über fünf bis sieben Tage durch und sendest das Leihgerät anschließend zurück (§ 9).
- e) Den Analysebericht erstellen wir innerhalb von ein bis zwei Wochen nach Eingang deiner vollständigen Analysedaten und besprechen ihn mit dir in einem Online-Termin. In der Regel liegt er zwei bis drei Wochen nach der Buchung vor.
(5) Die genannten Zeitangaben sind Richtwerte und keine verbindlichen Fristen. Verzögerungen aus deinem Bereich — eine spätere Terminbuchung, eine verspätete Rücksendung des Leihgeräts, unvollständige Angaben — verschieben die nachfolgenden Schritte entsprechend. Deine gesetzlichen Rechte bei einer von uns zu vertretenden Verzögerung bleiben unberührt.
(6) Die Abrechnungsperiode beginnt mit dem Tag der Buchung, unabhängig davon, wann das Onboarding-Gespräch stattfindet und wann der Analysebericht vorliegt. Dass ein Teil der ersten Periode auf die Erstellung der Analyse entfällt, ist Bestandteil der Leistung und auf unserer Verkaufsseite ausgewiesen.
(7) Wir schulden die sorgfältige Erbringung der Beratungsleistung, nicht einen bestimmten Erfolg. Ob und in welchem Umfang sich deine Werte, deine Leistungsfähigkeit oder dein Befinden verändern, hängt maßgeblich von deiner Umsetzung und von Umständen ab, die wir nicht beeinflussen können.
§ 5 Coaching-Termine
(1) Dein Paket gibt die Zahl der Coaching-Termine je Abrechnungsperiode vor. Die Termine buchst du selbst über das von uns bereitgestellte Buchungswerkzeug aus den dort angebotenen Zeitfenstern.
(2) Das Onboarding-Gespräch nach § 4 Abs. 4 lit. a steht dir in jedem Paket zusätzlich zu und zählt nicht auf diese Zahl an. Die Besprechung deines Analyseberichts nach § 4 Abs. 4 lit. e ist dagegen einer deiner Coaching-Termine.
(3) Die Termine beziehen sich auf die jeweilige Abrechnungsperiode und sind nicht auf andere Personen übertragbar. Nicht wahrgenommene Termine verfallen mit Ablauf der Periode, soweit sich aus den folgenden Absätzen nichts anderes ergibt.
(4) Verlegung durch dich. Bis 24 Stunden vor Beginn kannst du einen Termin ohne Weiteres auf ein anderes freies Zeitfenster innerhalb derselben Abrechnungsperiode verlegen.
(5) Kurzfristige Absage und Nichterscheinen. Sagst du später als 24 Stunden vor Beginn ab oder erscheinst du nicht innerhalb von zehn Minuten nach dem vereinbarten Beginn, gilt der Termin als in Anspruch genommen. Ein Nachholtermin innerhalb derselben Abrechnungsperiode ist möglich, soweit noch ein Zeitfenster frei ist; ein Anspruch darauf besteht nicht.
(6) Ausfall aus unserem Bereich. Können wir einen Termin nicht anbieten oder nicht wahrnehmen — etwa weil kein Zeitfenster frei ist, wegen Krankheit, wegen einer Abwesenheit nach § 8 oder weil wir nicht innerhalb von zehn Minuten nach dem vereinbarten Beginn erscheinen —, verfällt der Termin nicht. Du kannst ihn innerhalb derselben Abrechnungsperiode oder, wenn das nicht mehr möglich ist, in der folgenden Periode zusätzlich in Anspruch nehmen.
(7) Steht dir in einer Periode kein Zeitfenster zur Verfügung, weil unser Kalender ausgebucht ist, gilt Absatz 6 auch dann, wenn du selbst spät gebucht hast, sofern du die Buchung mindestens sieben Tage vor Periodenende versucht hast.
(8) Termine finden als Online-Videotermin statt. Du sorgst für eine geeignete Verbindung und eine störungsfreie Umgebung. Technische Störungen ausschließlich in deinem Bereich gehen nicht zu unseren Lasten.
§ 6 Check-ins, Nachrichten und Antwortzeiten
(1) Check-ins. Je nach Paket stehen dir wöchentliche oder zweiwöchentliche Check-ins über ein strukturiertes Formular zur Verfügung. Nach Eingang eines vollständig ausgefüllten Formulars erhältst du innerhalb von 48 Stunden an Werktagen schriftliches Feedback. Ein nicht eingereichter Check-in verfällt mit Ablauf des jeweiligen Zeitraums.
(2) Messenger-Zugang. In den Paketen Plus und Premium steht dir zusätzlich ein Messenger-Zugang zu. Wir antworten im Paket Plus innerhalb von 48 Stunden an Werktagen, im Paket Premium bei Eingang bis 16:00 Uhr am selben Werktag, bei späterem Eingang am folgenden Werktag.
(3) Umfang des Messenger-Zugangs. Der Messenger ist für kurze Rückfragen zu deinem laufenden Plan, für kurzes Feedback und für die schnelle Klärung von Einzelpunkten bestimmt. Nicht davon umfasst sind Anfragen, deren Beantwortung den Umfang einer kurzen Rückfrage deutlich übersteigt — etwa die Auswertung umfangreicher externer Daten wie Wearable-Exporte oder mehrseitiger Dokumente, die Erstellung eines neuen Plans oder eine vollständige Neubewertung deiner Situation. Solche Anfragen behandeln wir im nächsten Coaching-Termin. Wir sagen dir, wenn wir eine Anfrage dorthin verschieben.
(4) Richtwert. Als Richtwert für den Messenger-Zugang gelten bis zu fünf Anfragen je Woche im Paket Plus und bis zu zehn Anfragen je Woche im Paket Premium. Der Richtwert ist keine starre Obergrenze; einzelne Wochen mit mehr Anfragen sind unproblematisch.
(5) Übersteigt dein Nachrichtenaufkommen den Richtwert dauerhaft und deutlich, weisen wir dich darauf hin und schlagen dir eine passende Lösung vor, etwa den Wechsel in ein größeres Paket. Ändert sich daraufhin nichts, können wir die Antwortzeiten nach Absatz 2 für den übersteigenden Teil aussetzen; im Übrigen bleibt die Betreuung unverändert. Das Recht zur ordentlichen Kündigung nach § 20 Abs. 3 bleibt unberührt.
(6) Der Messenger ist kein Notfallkanal. Bei akuten Beschwerden wende dich an eine Ärztin, einen Arzt oder den ärztlichen Notdienst.
§ 7 Tägliches Monitoring (Paket Premium)
(1) Im Paket Premium steht dir ein tägliches Monitoring zur Verfügung. Du erfasst dabei in einem kompakten Formular kurz, wie es dir geht — insbesondere Wohlbefinden, Schlaf und Aktivität des Vortags.
(2) Wir sehen deine Angaben durch und bestätigen dir den Eingang. Ergibt sich ein Anlass, passen wir dein Protokoll für den Tag an und teilen dir die Anpassung mit. Die Nachricht erhältst du über den von dir gewählten Kommunikationskanal.
(3) Reichst du das Formular bis 10:00 Uhr ein, erhältst du unsere Rückmeldung am selben Tag bis 12:00 Uhr. Bei späterem Eingang antworten wir, sobald es uns möglich ist.
(4) Die tägliche Erfassung ist freiwillig. Reichst du an einem Tag kein Formular ein, entfällt die Rückmeldung für diesen Tag. Ein Nachholen ist nicht vorgesehen, und eine Erstattung findet nicht statt.
(5) Den Verlauf deiner täglichen Angaben fassen wir in deinem monatlichen Daten-Report zusammen.
(6) Für Abwesenheiten gilt § 8; während einer angekündigten Abwesenheit ist die Frist nach Absatz 3 gehemmt.
(7) Das Monitoring ist kein Notfallkanal und keine ärztliche Überwachung. Es ist nicht darauf ausgelegt, gesundheitliche Notlagen zu erkennen. Bei akuten Beschwerden wende dich an eine Ärztin, einen Arzt oder den ärztlichen Notdienst.
§ 8 Abwesenheiten
(1) Wir sind ein Ein-Personen-Unternehmen. Wir können die Erbringung der Leistungen nach §§ 5 bis 7 vorübergehend aussetzen, insbesondere wegen Urlaubs, Fortbildung oder Krankheit.
(2) Planbare Abwesenheiten kündigen wir dir mindestens sieben Tage im Voraus in Textform an. Bei unvorhersehbaren Abwesenheiten, insbesondere bei Krankheit, informieren wir dich unverzüglich.
(3) Abwesenheiten dürfen insgesamt sieben Tage je Kalendermonat und 30 Tage je Kalenderjahr nicht überschreiten.
(4) Während einer Abwesenheit sind die Antwortzeiten nach §§ 6 und 7 gehemmt. Nachrichten und Formulare, die in dieser Zeit eingehen, bearbeiten wir innerhalb der jeweiligen Antwortzeit nach unserer Rückkehr. Termine, die in eine Abwesenheit fallen, behandeln wir nach § 5 Abs. 6.
(5) Überschreiten unsere Abwesenheiten die Grenzen des Absatzes 3, kannst du für den überschreitenden Zeitraum eine anteilige Erstattung der Gebühr verlangen. Überschreiten sie diese Grenzen erheblich, kannst du den Vertrag außerordentlich kündigen. Deine gesetzlichen Rechte bleiben unberührt.
§ 9 Mess-Paket und Leihgerät
(1) Zur Durchführung der Lifestyle-Analyse senden wir dir ein Mess-Paket zu. Es enthält ein Gerät zur Herzfrequenzmessung, das dir leihweise für die Dauer der Messung überlassen wird und in unserem Eigentum bleibt, sowie die Anleitungen für die übrigen Module.
(2) Rücksendung. Du sendest das Leihgerät innerhalb von 14 Tagen nach Abschluss der fünftägigen Messung an uns zurück. Die Kosten der Rücksendung tragen wir; ein Rücksendeetikett liegt bei.
(3) Verspätete Rücksendung. Geht das Gerät nicht innerhalb der Frist nach Absatz 2 bei uns ein, fordern wir dich in Textform zur Rücksendung auf und setzen dir eine Nachfrist von zehn Tagen. Ab dem Ablauf der Nachfrist schuldest du für jeden weiteren Kalendertag eine Nutzungsentschädigung in Höhe von einem Dreißigstel der Leihgebühr nach Absatz 5. Der Nachweis, dass uns kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist, bleibt dir offen.
(4) Verlust. Geht das Gerät auch acht Wochen nach Ablauf der Nachfrist nicht bei uns ein, behandeln wir es als verloren. Du schuldest dann den Wiederbeschaffungswert; bereits gezahlte Nutzungsentschädigung wird angerechnet, und die Nutzungsentschädigung nach Absatz 3 endet. Den Wiederbeschaffungswert nennen wir dir mit dem Versand des Mess-Pakets. Der Nachweis eines geringeren Schadens bleibt dir offen. Sendest du das Gerät später doch noch zurück, erstatten wir dir den Wiederbeschaffungswert abzüglich einer etwaigen Wertminderung.
(5) Weiternutzung gegen Leihgebühr. Möchtest du das Gerät über die Messung hinaus nutzen, teile uns das mit. Wir überlassen es dir dann gegen eine Leihgebühr von 29 € je Monat. Die Weiternutzung ist nicht Bestandteil der Pakete und kommt nur auf deine ausdrückliche Anfrage zustande; ohne eine solche Vereinbarung gilt die Rücksendepflicht nach Absatz 2. Die Leihe ist monatlich zum Ende der laufenden Leihperiode kündbar; danach gelten die Absätze 2 bis 4 entsprechend. Die Leihe besteht unabhängig von einem Ruhen des Vertrags nach § 19 fort und wird während des Ruhens weiter abgerechnet, solange du das Gerät nicht nach Absatz 2 zurücksendest.
(6) Für den Verlust des Geräts oder für Beschädigungen, die über die vertragsgemäße Nutzung hinausgehen und die du zu vertreten hast, haftest du nach den gesetzlichen Bestimmungen.
(7) Dein Firstbeat-Konto richtest du selbst ein und verwaltest es selbst. Wir kennen deine Zugangsdaten nicht und haben keinen Zugriff auf dein Konto. Für die dort gespeicherten Daten ist die Firstbeat Technologies Oy datenschutzrechtlich eigenständig verantwortlich; Einzelheiten und die Grenzen unserer Löschmöglichkeiten stehen in der Kundeninformation zum Datenschutz.
§ 10 Sicherheits-Screening, ärztliche Freigabe und Ablehnung
(1) Vor Beginn der Eingangsanalyse und damit vor Beginn des Coachings führen wir ein Sicherheits-Screening durch. Wir stellen dir dabei gezielte, geschlossene Fragen zu Vorerkrankungen und Diagnosen, die einer körperlichen Belastung entgegenstehen können, sowie zu Medikamenten, die deine Belastbarkeit, deine Herzfrequenz oder deine Regeneration beeinflussen. Eine vollständige Krankengeschichte, Arztberichte, Befunde oder Laborwerte fordern wir nicht an.
(2) Das Screening ist Voraussetzung der Leistungserbringung. Ohne deine Angaben können wir keine verantwortbare Belastungsempfehlung geben.
(3) Ergibt das Screening Hinweise auf eine gesundheitliche Einschränkung, verweisen wir dich an eine Ärztin oder einen Arzt. Das Coaching beginnt dann erst nach ärztlicher Freigabe. Die Freigabe nehmen wir als Ja-/Nein-Aussage mit etwaigen Belastungseinschränkungen entgegen; einen Befundbericht benötigen wir nicht. Die Kosten einer ärztlichen Abklärung trägst du selbst.
(4) Führt das Screening dazu, dass ein Coaching nicht verantwortbar ist, lehnen wir die Durchführung ab. Wir erstatten dir in diesem Fall den gezahlten Betrag vollständig. Ein Abzug findet nicht statt — auch nicht für das Onboarding-Gespräch, den Versand des Mess-Pakets oder sonstige bereits erbrachte Teilleistungen. Die im Screening erhobenen Daten löschen wir, sobald wir dir die Entscheidung mitgeteilt und die Rückabwicklung abgeschlossen haben.
(5) Wir stellen keine Diagnosen. Die Ablehnung nach Absatz 4 ist eine Entscheidung über die Durchführbarkeit unserer Leistung, keine gesundheitliche Feststellung über dich.
§ 11 Eingeschränkte oder ausgesetzte Belastungsempfehlungen
(1) Zeigen sich in der Analyse oder im weiteren Verlauf Auffälligkeiten, die gegen eine körperliche Belastung sprechen können, setzen wir Trainings- und Belastungsempfehlungen aus, bis eine ärztliche Abklärung vorliegt. Die übrigen Bereiche deines Coachings laufen in dieser Zeit unverändert weiter.
(2) Ergibt die ärztliche Abklärung, dass bestimmte oder sämtliche sportlichen Belastungen dauerhaft nicht in Betracht kommen, führen wir das Coaching in den übrigen Bereichen nach § 4 Abs. 2 fort. Diese Bereiche sind eigenständiger Bestandteil der Leistung und setzen nicht voraus, dass ein Trainingsplan umgesetzt werden kann.
(3) Möchtest du das Coaching unter diesen Umständen nicht fortsetzen, stehen dir die allgemeinen Wege offen: innerhalb der Frist des § 21 die Zufriedenheitsgarantie mit vollständiger Erstattung, danach die ordentliche Kündigung zum Ende der laufenden Abrechnungsperiode nach § 20.
(4) Deine gesetzlichen Rechte bleiben unberührt.
§ 12 Kein medizinischer Dienst
(1) Optenas erbringt ein Gesundheits-, Sport- und Longevity-Coaching. Das ist keine medizinische Leistung und keine Heilbehandlung. Wir stellen keine Diagnosen, empfehlen keine Therapien und verändern keine Medikation. Die Lifestyle-Analyse ersetzt keine ärztliche Untersuchung.
(2) Wir gehören keinem Heilberuf an und unterliegen keiner ärztlichen Schweigepflicht. Zur Vertraulichkeit sind wir dir gegenüber vertraglich verpflichtet; wie wir deine Daten schützen, steht in der Kundeninformation zum Datenschutz.
(3) Bestehende ärztliche Diagnosen nehmen wir ausschließlich als Rahmenbedingung für die Gestaltung deiner Belastung entgegen.
(4) Zeigen sich Auffälligkeiten — etwa Hinweise auf einen unregelmäßigen Herzrhythmus —, teilen wir dir mit, was wir gesehen haben, und empfehlen eine ärztliche Abklärung. Eine Diagnose ist damit nicht verbunden. Für die Folgen gilt § 11.
(5) Bei akuten Beschwerden wende dich unmittelbar an eine Ärztin, einen Arzt oder den ärztlichen Notdienst.
§ 13 Mitwirkungspflichten
(1) Du gibst im Sicherheits-Screening Umstände, die einer körperlichen Belastung entgegenstehen, zutreffend und vollständig an und teilst uns wesentliche Änderungen während der Vertragslaufzeit unverzüglich mit.
(2) Du machst deine Angaben in den Analysemodulen, in den Check-ins und im täglichen Monitoring nach bestem Wissen. Unsere Empfehlungen können nur so gut sein wie die Daten, auf denen sie beruhen.
(3) Du brichst jede empfohlene Belastung ab, sobald sie Schmerzen verursacht, dein Befinden verschlechtert oder ungewohnte Beschwerden auslöst, und nimmst sie erst wieder auf, wenn die Ursache geklärt ist. Du teilst uns das unverzüglich mit.
(4) Steht eine unserer Empfehlungen im Widerspruch zu einer ärztlichen Anweisung oder zu einer dir bekannten gesundheitlichen Einschränkung, setzt du sie nicht um und weist uns darauf hin.
(5) Du setzt unsere Empfehlungen im Übrigen eigenverantwortlich um.
(6) Du hältst deine Kontaktdaten aktuell.
§ 14 Preise, Abrechnung und Zahlung
(1) Es gelten die auf unserer Website zum Zeitpunkt der Buchung ausgewiesenen Preise. Alle Preise sind Endpreise. Als Kleinunternehmer im Sinne des § 19 UStG weisen wir keine Umsatzsteuer aus.
(2) Erste Zahlung. Die erste Zahlung ist mit der Buchung fällig und deckt die erste Abrechnungsperiode.
(3) Folgeperioden. Jede weitere Abrechnungsperiode beginnt an dem Kalendertag, der dem Buchungstag entspricht. Fehlt dieser Tag in einem Monat, beginnt die Periode am letzten Tag des Monats. Die Zahlung ist jeweils zu Beginn der Periode fällig.
(4) Zahlungsarten und Vorabankündigung. Die Zahlung erfolgt über die im Bestellprozess angebotenen Zahlungsarten. Erteilst du ein SEPA-Lastschriftmandat, kündigen wir den Einzug vorab an. Bei gleichbleibendem Betrag und gleichbleibendem Einzugstag genügt eine einmalige Ankündigung für alle künftigen Einzüge; sie erfolgt mit der Auftragsbestätigung unter Angabe des Betrags und des monatlichen Einzugstags. Ändern sich Betrag oder Einzugstag, kündigen wir den betroffenen Einzug gesondert an; die Frist für diese Vorabankündigung wird hiermit auf einen Kalendertag verkürzt.
(5) Fehlgeschlagener Einzug. Scheitert eine Lastschrift aus einem Grund, den du zu vertreten hast, ersetzt du uns die dadurch entstandenen Kosten. Der Nachweis geringerer Kosten bleibt dir offen.
(6) Zahlungsverzug. Bleibt eine fällige Zahlung nach einer Mahnung mit angemessener Frist aus, können wir die Leistungen nach §§ 5 bis 7 bis zum Ausgleich aussetzen. Wir weisen dich vorher darauf hin. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt.
(7) Die Einzelleistung und gesondert gebuchte Lifestyle-Analysen werden einmalig mit der Buchung fällig.
§ 15 Preisänderungen
(1) Wir können die Preise für Coaching-Pakete anpassen, insbesondere um Veränderungen unserer Kosten abzubilden. Eine Anpassung erfolgt höchstens einmal in zwölf Monaten je Vertrag.
(2) Wir teilen dir eine Anpassung mindestens sechs Wochen vor ihrem Wirksamwerden in Textform mit. Die Mitteilung nennt den bisherigen Preis, den neuen Preis, den Zeitpunkt des Wirksamwerdens und weist dich auf dein Kündigungsrecht nach Absatz 3 sowie auf die Bedeutung deines Schweigens hin.
(3) Bis zum Wirksamwerden kannst du den Vertrag zu diesem Zeitpunkt kündigen. Bis dahin gilt der bisherige Preis. Kündigst du nicht, gilt deine Zustimmung als erteilt.
(4) Für Gründungsklientinnen und -klienten gilt § 16 Abs. 4 vorrangig.
(5) Absatz 1 gilt nicht für bereits gebuchte und bezahlte Einzelleistungen.
§ 16 Gründungsangebot
(1) Die ersten 7 Klientinnen und Klienten erhalten 20 % Gründungsrabatt auf die monatlichen Coaching-Pakete. Das Angebot hat keine feste Laufzeit; wir können es jederzeit für weitere Buchungen schließen.
(2) Zum Gründungsangebot gehören außerdem eine Eingangsanalyse und eine Re-Analyse ohne zusätzliche Kosten. Im Paket Premium sind beide bereits durch die quartalsweise enthaltenen Analysen abgedeckt; ein zusätzlicher Anspruch entsteht dadurch nicht.
(3) Der Gründungspreis gilt für zwölf Monate ab dem Tag deiner ersten Buchung („Preisfenster“), auch wenn wir die regulären Preise in dieser Zeit erhöhen.
(4) Innerhalb des Preisfensters gilt § 15 für dich nicht. Nach seinem Ablauf gilt der jeweils reguläre Preis; wir teilen dir das mindestens sechs Wochen vorher mit, und § 15 Abs. 3 gilt entsprechend.
(5) Wiedereinstieg. Kündigst du innerhalb des Preisfensters, bleibt dir dein Gründungsplatz für dessen Restlaufzeit reserviert. Du kannst jederzeit innerhalb des Fensters zum Gründungspreis wieder einsteigen. Das Fenster verlängert sich durch eine Unterbrechung oder ein Ruhen nach § 19 nicht.
(6) Re-Analyse. Die Re-Analyse nach Absatz 2 führen wir nach etwa drei Monaten aktiver Begleitung durch. Ruht der Vertrag zwischenzeitlich oder unterbrichst du ihn, werden deine aktiven Monate zusammengezählt.
(7) Dokumentation und Erfahrungsbericht. Wir fragen dich, ob wir deine Vorher/Nachher-Ergebnisse in anonymisierter Form veröffentlichen dürfen, und getrennt davon, ob du einen namentlichen Erfahrungsbericht beisteuern möchtest. Beides beruht auf einer gesonderten, jederzeit widerruflichen Einwilligung. Deine Entscheidung ist freiwillig: Sie hat keine Auswirkung auf den Gründungsrabatt, das Preisfenster, die enthaltenen Analysen oder den Umfang deiner Betreuung. Ein Widerruf wirkt für die Zukunft; wir nehmen die betroffenen Inhalte dann unverzüglich von den von uns betriebenen Kanälen.
(8) Bereits gezahlte Einzelleistung. Hast du die Lifestyle-Analyse vor der Buchung als Einzelleistung bezahlt, rechnen wir den vollen gezahlten Betrag an, weil die Eingangsanalyse nach Absatz 2 ohne zusätzliche Kosten enthalten ist. Die Anrechnung erfolgt nach unserer Wahl als Erstattung oder als Verrechnung mit den nächsten fälligen Zahlungen. § 17 Abs. 3 gilt insoweit nicht, insbesondere nicht die dort genannte Frist von acht Wochen.
§ 17 Lifestyle-Analyse als Einzelleistung
(1) Die Lifestyle-Analyse ist auch ohne Coaching-Paket buchbar. Sie umfasst die vier Analysemodule, deren vollständige Auswertung, den persönlichen Analysebericht, dessen Besprechung sowie das Mess-Paket nach § 9.
(2) Die Einzelleistung ist kein Dauerschuldverhältnis. Sie wird einmalig abgerechnet und endet mit der Übergabe und Besprechung des Analyseberichts. Eine Kündigung nach § 20 und ein Ruhen nach § 19 sind bei ihr nicht vorgesehen; deine Rechte nach §§ 21, 22 und 23 bleiben unberührt.
(3) Anrechnung. Buchst du innerhalb von acht Wochen nach Übergabe deines Analyseberichts ein Coaching-Paket, rechnen wir die Analyse als Eingangsanalyse an: im Paket Basis gilt die bereits durchgeführte Analyse als Eingangsanalyse, sodass keine weitere Analyse zu bezahlen ist; im Paket Plus rechnen wir sie in Höhe der dort vorgesehenen Vergünstigung an; im Paket Premium in voller Höhe des gezahlten Betrags. Die Anrechnung setzt voraus, dass du uns bei der Buchung des Coaching-Pakets oder innerhalb von 14 Tagen danach in Textform darauf hinweist; eine Prüfung deiner früheren Buchungen von uns aus erfolgt nicht. Nach Ablauf der acht Wochen ist für eine aussagekräftige Ausgangsbasis eine neue Analyse erforderlich; eine Anrechnung findet dann nicht statt.
(4) Für die Einzelleistung gelten §§ 10 bis 13 entsprechend.
§ 18 Paketwechsel
(1) Du kannst jederzeit zum Beginn der nächsten Abrechnungsperiode in ein anderes Paket wechseln. Eine kurze Nachricht genügt.
(2) Bereits erhobene Messwerte und Analyseergebnisse werden im neuen Paket weiterverwendet. Eine erneute Eingangsanalyse ist nicht erforderlich.
(3) Ein Wechsel ändert nichts an einem laufenden Preisfenster nach § 16 Abs. 3; der Gründungsrabatt gilt dann für das neue Paket.
§ 19 Ruhen des Vertrags
(1) Du kannst deinen Coaching-Vertrag für einen zusammenhängenden Zeitraum von einem, zwei oder drei Monaten ruhen lassen.
(2) Das Ruhen und seine Dauer teilst du uns mindestens einen Monat vor seinem Beginn mit. Eine formlose Mitteilung, insbesondere per E-Mail, genügt.
(3) Während des Ruhens entfällt die Abrechnung. Zugleich entfallen die Leistungen nach §§ 5 bis 7; Coaching-Termine, Check-ins und Monitoring werden nicht angespart und nicht nachgeholt.
(4) Nach Ablauf des mitgeteilten Zeitraums wird der Vertrag automatisch wieder aktiv. Die nächste Abrechnungsperiode beginnt am ersten Tag danach; dieser Tag ersetzt für die weitere Abrechnung den bisherigen Monatstag nach § 14 Abs. 3.
(5) Ein Ruhen ist auf insgesamt drei Monate je Zeitraum von zwölf Monaten begrenzt und erst möglich, nachdem deine Eingangsanalyse abgeschlossen ist.
(6) Ein Ruhen verlängert ein Preisfenster nach § 16 Abs. 3 nicht.
(7) Ein dir überlassenes Leihgerät ist vom Ruhen nicht betroffen (§ 9 Abs. 5).
(8) Unabhängig vom Ruhen kannst du jederzeit nach § 20 kündigen und später neu buchen.
§ 20 Laufzeit und Kündigung
(1) Die Coaching-Pakete werden auf unbestimmte Zeit geschlossen und monatlich abgerechnet. Eine Mindestlaufzeit besteht nicht.
(2) Du kannst den Vertrag jederzeit zum Ende der laufenden, bereits bezahlten Abrechnungsperiode kündigen. Die Kündigung ist formlos möglich, insbesondere per E-Mail an info@optenas.de sowie über die Kündigungsschaltfläche auf unserer Website. Eine Begründung ist nicht erforderlich.
(3) Wir können den Vertrag mit einer Frist von einem Monat zum Ende einer Abrechnungsperiode kündigen.
(4) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt beiderseits unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für uns insbesondere vor, wenn du uns oder Dritte beleidigst, bedrohst oder belästigst.
(5) Nach Vertragsende endet dein Zugang zu Terminen, Check-ins, Monitoring und Messenger. Bereits übergebene Berichte und Pläne kannst du weiter nutzen (§ 25).
§ 21 Zufriedenheitsgarantie
(1) Zusätzlich zu deinen gesetzlichen Rechten räumen wir dir ein vertragliches Lösungsrecht ein: Du kannst den Vertrag ohne Angabe von Gründen beenden — innerhalb von 30 Tagen ab Vertragsschluss, mindestens jedoch innerhalb von 14 Tagen ab Übergabe deines Analyseberichts. Maßgeblich ist die später endende Frist.
(2) Wir erstatten dir dann den gesamten bis dahin gezahlten Betrag. Ein Abzug für bereits erbrachte Leistungen findet nicht statt — weder für das Onboarding-Gespräch noch für den Versand des Mess-Pakets, die durchgeführte Analyse oder den bereits erstellten Bericht.
(3) Die Erklärung ist formlos möglich, insbesondere per E-Mail an info@optenas.de. Ein überlassenes Leihgerät sendest du uns innerhalb von 14 Tagen nach deiner Erklärung zurück; die Kosten der Rücksendung tragen wir. § 9 Abs. 3 und 4 gelten entsprechend.
(4) Dieses Lösungsrecht tritt neben das gesetzliche Widerrufsrecht (§ 22) und schränkt es nicht ein. Es tritt ebenso neben dein Recht, die datenschutzrechtliche Einwilligung zu widerrufen (§ 23).
§ 22 Gesetzliches Widerrufsrecht
(1) Als Verbraucherin oder Verbraucher steht dir ein gesetzliches Widerrufsrecht nach § 355 BGB zu. Frist, Form, Fristbeginn und Folgen ergeben sich aus unserer Widerrufsbelehrung (www.optenas.de/widerrufsbelehrung). Wir stellen sie dir vor deiner Bestellung zur Verfügung und übermitteln sie dir gemeinsam mit dem Muster-Widerrufsformular nach Vertragsschluss auf einem dauerhaften Datenträger, in der Regel per E-Mail.
(2) Wir beginnen mit der Leistung — insbesondere mit dem Onboarding-Gespräch und dem Versand des Mess-Pakets — unmittelbar nach der Buchung und damit vor Ablauf der Widerrufsfrist. Übst du dein Widerrufsrecht innerhalb der Frist aus, entstehen dir daraus keine Kosten: Wir verlangen für bereits erbrachte Leistungen keinen Wertersatz und erstatten dir den gezahlten Betrag vollständig.
(3) Der Widerruf des Vertrags nach dieser Bestimmung ist etwas anderes als der Widerruf deiner datenschutzrechtlichen Einwilligung nach § 23. Der Vertragswiderruf beendet das Vertragsverhältnis; der Einwilligungswiderruf beendet die Verarbeitung deiner Gesundheitsdaten.
§ 23 Einwilligung in die Verarbeitung von Gesundheitsdaten und Folgen des Widerrufs
(1) Deine Einwilligung in die Verarbeitung deiner Gesundheitsdaten kannst du jederzeit, ohne Angabe von Gründen und ohne Frist widerrufen, formlos per E-Mail an info@optenas.de. Der Widerruf ist mindestens so einfach wie die Erteilung.
(2) Datenuhr. Mit Zugang des Widerrufs verarbeiten wir deine Gesundheitsdaten nicht weiter und löschen sie unverzüglich. Ausgenommen sind allein der gesetzlich vorgeschriebene Nachweis deiner Einwilligung sowie Rechnungen und Buchungsbelege, für die steuerliche Aufbewahrungsfristen gelten. Einzelheiten stehen in der Kundeninformation zum Datenschutz.
(3) Vertragsuhr. Mit Zugang des Widerrufs endet zugleich der Vertrag, und wir erstatten dir den Anteil der Gebühr, der auf die verbleibenden Kalendertage der bereits bezahlten Abrechnungsperiode entfällt. Einer gesonderten Kündigung bedarf es nicht, und du musst dafür nichts weiter veranlassen.
(4) Möchtest du das Coaching stattdessen bis zum Ende der bezahlten Periode fortführen, teile uns das mit deinem Widerruf oder innerhalb von sieben Tagen danach mit. Es läuft dann als allgemeines Coaching ohne Bezug auf deine Analyse weiter und endet mit Ablauf der Periode; eine Erstattung entfällt in diesem Fall. Wir verarbeiten dabei keine Gesundheitsdaten: Wir greifen nicht auf deine bisherigen Analyseergebnisse zurück, erheben keine neuen gesundheitsbezogenen Angaben — Check-ins und tägliches Monitoring entfallen — und dokumentieren solche Angaben auch dann nicht, wenn du sie im Gespräch von dir aus ansprichst.
(5) Eine weitere Abbuchung erfolgt nach Zugang des Widerrufs nicht. Eine Vertragsstrafe, eine Nachzahlung, ein Verlust bereits gezahlter Beträge oder ein sonstiger Nachteil entsteht dir durch den Widerruf nicht.
(6) Einzelleistung. Widerrufst du deine Einwilligung, bevor der Analysebericht erstellt und dir übergeben wurde, können wir die Leistung nicht erbringen. Der Vertrag endet mit Zugang des Widerrufs, und wir erstatten dir den gezahlten Betrag vollständig. Nach Übergabe des Berichts ist die Leistung erbracht; der Widerruf wirkt dann nur noch datenschutzrechtlich nach Absatz 2, eine Erstattung findet nicht statt. § 21 bleibt unberührt.
(7) Der Widerruf der Einwilligung nach Art. 7 Abs. 3 DSGVO ist etwas anderes als das gesetzliche Widerrufsrecht (§ 22) und etwas anderes als die Zufriedenheitsgarantie (§ 21). Die drei Rechte bestehen nebeneinander und können unabhängig voneinander ausgeübt werden.
§ 24 Volljährigkeit
Der Vertragsschluss setzt voraus, dass du volljährig und unbeschränkt geschäftsfähig bist. Verträge mit Minderjährigen schließen wir nicht. Mit der Buchung bestätigst du, dass du das 18. Lebensjahr vollendet hast.
§ 25 Nutzungsrechte an Plänen, Berichten und Materialien
(1) Analyseberichte, Pläne, Auswertungen und sonstige Materialien, die wir dir zur Verfügung stellen, sind für deine persönliche Nutzung bestimmt. Du darfst sie dauerhaft für dich behalten und nutzen, auch nach Vertragsende.
(2) Eine Weitergabe an Dritte, eine Veröffentlichung oder eine gewerbliche Verwertung ist ohne unsere Zustimmung nicht gestattet. Die Weitergabe an deine behandelnde Ärztin oder deinen behandelnden Arzt ist davon ausgenommen und jederzeit zulässig.
§ 26 Haftung
(1) Wir haften unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung von uns beruhen, sowie für sonstige Schäden aus Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, für arglistig verschwiegene Mängel, im Rahmen einer von uns übernommenen Garantie und nach dem Produkthaftungsgesetz.
(2) Bei einfach fahrlässiger Verletzung einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung du regelmäßig vertrauen darfst, ist unsere Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
(3) Im Übrigen ist unsere Haftung ausgeschlossen.
(4) Die Absätze 1 bis 3 gelten auch für unsere gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
(5) Unsere Empfehlungen beruhen auf den Angaben, die du uns machst. Verletzt du eine Pflicht nach § 13 — insbesondere durch unzutreffende oder unvollständige Angaben im Sicherheits-Screening, durch das Unterlassen einer empfohlenen ärztlichen Abklärung, durch die Fortsetzung einer Belastung trotz Schmerzen oder Beschwerden oder durch die Umsetzung einer Empfehlung entgegen einer ärztlichen Anweisung —, ist dies bei der Entstehung eines Schadens angemessen zu berücksichtigen. Absatz 1 bleibt unberührt.
§ 27 Änderungen dieser Bedingungen
(1) Wir können diese Bedingungen ändern, soweit dies zur Anpassung an eine geänderte Rechtslage, an eine höchstrichterliche Rechtsprechung oder an eine Änderung unserer Leistungen erforderlich ist und dich nicht unangemessen benachteiligt. Wesentliche Regelungen zu Leistungsumfang, Preis und Laufzeit sind davon ausgenommen; für Preise gilt § 15.
(2) Wir teilen dir Änderungen mindestens sechs Wochen vor ihrem Wirksamwerden in Textform mit und weisen dich auf dein Widerspruchsrecht und die Bedeutung deines Schweigens hin.
(3) Widersprichst du bis zum Wirksamwerden, gelten die bisherigen Bedingungen fort; wir können den Vertrag dann nach § 20 Abs. 3 kündigen. Widersprichst du nicht, gilt deine Zustimmung als erteilt.
§ 28 Streitbeilegung, anwendbares Recht
(1) Wir sind nicht verpflichtet und nicht bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
(2) Es gilt deutsches Recht. Zwingende Verbraucherschutzvorschriften des Staates, in dem du deinen gewöhnlichen Aufenthalt hast, bleiben unberührt.
(3) Für den Gerichtsstand gelten die gesetzlichen Bestimmungen.